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Geht´s noch? Weiterhin Testpflicht für Minderjährige auf Außensportanlagen

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Die in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung festgelegten Regelungen zum Trainingsbetrieb für Kinder- und Jugendsportgruppen sorgen weiterhin für Unmut im sächsischen Sport. Nun liegt eine Erläuterung des verordnungsgebenden Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor.

Der Landesportbund Sachsen (LSB) hatte bereits am Montag Beschwerde gegen eine Regelung eingelegt, die tagesaktuelle Corona-Tests für das Training von Minderjährigen auf Außensportanlagen vorschreibt. Trotz nachweislich sinkender Infektionszahlen sei dies eine unverhältnismäßige Verschärfung der Auflagen für den Vereinssport und ein klarer Rückschritt im Vergleich zu bisherigen Verordnungen, so der Verband. Für zusätzliche Irritationen sorgt die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche nur für Sport auf speziell dafür geschaffenen Anlagen – wie Fußballfeldern, Trainingsplätzen oder Leichtathletik-Laufbahnen – Tests vorlegen müssen. Das Training im allgemeinen Außenbereich, wie beispielsweise auf Grünflächen oder in Parks, ist weiterhin ohne den Nachweis eines negativen Corona-Tests mit und ohne Kontakt möglich.

Nach Aussage des Sozialministeriums liegt hierbei kein Fehler vor. Der Verordnungsgeber bezieht sich auf die Nichteinhaltung von Mindestabständen bei körperlicher Aktivität, die solche Regelungen aktuell noch notwendig mache. Die Benachteiligung von Außensportanlagen gegenüber dem allgemeinen Außenbereich begründet das Ministerium damit, dass die Durchführung und Kontrolle von Tests außerhalb von Sportanlagen deutlich schwieriger wäre, weil bei nicht vereinsorganisierten Aktivitäten kein Verantwortlicher für eine solche Regelung vorhanden sei.

Für uns ist diese Erklärung vollkommen unverständlich und ein weiterer Beweis dafür, dass wissenschaftliche Ergebnisse der Aerosolforscher und Erkenntnisse aus sächsischen Modellprojekten nicht bei der Erstellung der Verordnung miteinbezogen wurden“, kritisiert LSB-Generalsekretär Christian Dahms. „Die Nichteinhaltung von Mindestabständen ist eine Unterstellung für unsere Vereine, die sich seit Monaten um eine kontaktarme Trainingsgestaltung bemühen! Außerdem gestattet die Verordnung sowohl kontaktfreien als Kontaktsport der Minderjährigen, der Mindestabstand kann also nicht das entscheidende Kriterium sein. Mit der Testpflicht für Kinder- und Jugendgruppen auf Außensportstätten wird dem organisierten Sport erneut eine große Bürde auferlegt. Für uns eine nicht nachvollziehbare und ärgerliche Entwicklung – zumal die Infektionsgefahr auf Sportstätten im Vergleich zum öffentlichen Raum aufgrund der Hygienekonzepte in den sächsischen Vereinen eher als geringer einzuschätzen ist!“

Foto: Pixabay

02. Juni 2021

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