Sport von Kindern auch bei „Bundes-Notbremse“ möglich?

Im Gesetzgebungsverfahren zum aktualisierten Bundesinfektionsschutzgesetz (ISfG), auch „Bundes-Notbremse“ genannt, fand die Stimme für den Sport von Kindern in Kleingruppen und Offenhaltung von Sportaußenflächen während der letzten Beratungen Gehör.
Sport für Kinder bis unter 14 Jahre in 5er-Gruppen auch bei 7-Tage-Inzidenz-Wert über 100
Im Gegensatz zur ersten Entwurfsfassung können Kinder in Gruppen bis zu fünf Personen bei einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100 Sport treiben: „Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern“ lautet die neue Regelung des § 28b Nummer 3 ISfG.
Sportstätten auch bei 7-Tage-Inzidenzen über 100 weiterhin geöffnet
Durch intensive Gespräche können im Ergebnis nach der neuen Regelung die Außensportanlagen der Vereine auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 und mehr weiterhin geöffnet bleiben.
Sport alleine auch bis Mitternacht
Sport darf alleine auch während der Ausgangsbeschränkung bis 24 Uhr draußen betrieben werden, nicht jedoch auf den Vereinssportanlagen (s. § 28b Nummer 2 neuer Buchstabe g ISfG).
22. April 2021