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PayPal Urteil: Macht der BGH Sportgeräte teurer?

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Wird es bald teurer Sportequipment mit PayPal zu shoppen?

Online einfach bezahlen – ePayment Dienste wie PayPal oder SOFORT sorgen seit Jahren dafür, dass Verbraucher ihre Bestellung noch schneller erhalten. Auch im Bereich Sportgeräte und Sportequipment sind die beiden Bezahldienste im Einsatz. Mit einem aktuellen Urteil sorgt der Bundesgerichtshof (BGH) für einen Paukenschlag. In einem Verfahren, welches sich durch mehrere Instanzen zog, urteilte das Gericht: PayPal Gebühren sind rechtens. Es ging dabei nicht um die Zahlungsgebühren zwischen Anbieter und Händlern. Zur Debatte stand, ob Entgelte gegenüber Verbrauchern zurecht erhoben wurden. Losgetreten hat das Ganze der Streit zwischen der Wettbewerbszentrale und einem Fernbus-Unternehmen.

Aufschlag für PayPal Zahlung rechtens

Vorausgegangen war dem Urteil ein Streit zwischen dem Fernbus-Unternehmen FlixBus und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. In der Auseinandersetzung ging es konkret um folgende Frage: Sind die vom Fernbus-Unternehmen erhobenen Zahlungsgebühren rechtens. Dieser hatte für Online Zahlungen mit PayPal von seinen Kunden eine separate Gebührt erhoben. Eine entsprechende Strategie haben sicher einige Anbieter im Hinterkopf. Schließlich verlangt der Bezahldienst Gebühren für jede Transaktion, die es durchaus in sich haben. Trotzdem ist der Bezahldienst in vielen Bereichen - wie im PayPal Online Casino – präsent. Hier findet sich ein großer Vergleich auf dieser Seite.

Hintergrund: Seit 2018 sind nach § 270a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Gebühren für Zahlungsmittel wie Überweisung oder Lastschrift untersagt. Auf genau so eine Zahlung läuft die Nutzung von PayPal und SOFORT aber hinaus. Der Wettbewerbszentrale ging es mit dem angestrengten Rechtsstreit vor allem um Rechtssicherheit. Neben FlixBus verlangten in der Vergangenheit weitere Dienstleister entsprechende Aufschläge.

Und PayPal ist nicht irgendein Zahlungsdienst. Inzwischen ist der ePayment-Service so weit akzeptiert, dass rund 20 Prozent der Transaktionen im Online Shopping in Deutschland damit abgewickelt werden. Entsprechende Daten lassen sich beispielsweise über handelsdaten.de (Statistikportal des EHI Retail Institute) nachschlagen.

Insofern ist die Klärung dieser Frage dringend. In der ersten Instanz – dem Landgericht München – kassierte das Busunternehmen noch eine Niederlage. Das OLG entschied allerdings anders. Insofern war der Gang zum BGH fast zu erwarten. Hier wurde die Haltung der zweiten Instanz gestützt. Mit dem Urteil haben Händler endlich Rechtssicherheit. Droht Verbrauchern, die online einkaufen, damit eine nicht mehr aufzuhaltende Kostenlawine? 

PayPal verbietet Gebühren

Ähnliche Befürchtungen äußern zwar einige Verbraucherschützer. Besonders für anderen Bezahllösungen kann dies durchaus eine Folge des Richterspruchs sein. Aber: Für die Nutzung von PayPal ist mit keinen umfangreichen Änderungen zu rechnen. Der Hauptgrund: PayPal hat 2018 – also mit Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung ins deutsche Recht – seine AGB für Händler geändert.

Wer Verbrauchern PayPal als Zahlungsdienst anbietet, kann sich nicht einfach vom Endkunden die Zahlungsgebühren zurückholen. Das Erheben von separaten Gebühren ist untersagt. Angedroht wird unter anderem das Beenden der Geschäftsbeziehung. Dass PayPal an dieser Stelle so rigoros agiert, dürfte einen simplen Grund haben: Zusätzliche Kosten fürs Bezahlen sind ein Wettbewerbsnachteil. Eine geringe Nachfrage und mehr Abbrüche beim Bezahlvorgang – ein realistisches Szenario.

Insofern ist aktuell eher unwahrscheinlich, dass zusätzliche PayPal Gebühren auf Rechnungen ausgewiesen werden. Realistischer ist die Umlage der Gebühren auf alle Kunden – indem beispielsweise Versandpauschalen oder die Preise angehoben werden. Ob diese Entwicklung am Ende die bessere Alternative ist, bleibt an dieser Stelle dahingestellt.

PayPal und Co. erbringen Zusatzdienstleistungen

Warum hat sich der BGH eigentlich zu diesem Urteil durchgerungen? Richtig ist, dass sowohl der ePayment Dienst PayPal als auch andere Anbieter wie SOFORT in letzter Konsequenz auf eine Transaktion per Banküberweisung hinauslaufen. Insofern verfängt das Argument der Wettbewerbszentrale. Allerdings ist das Ganze nicht konsequent – zumindest in den Augen der Richter des BGH zu Ende gedacht.

Seitens der Bezahldienste geht es zwar nach außen in erster Linie um die Zahlungsabwicklung. In der Praxis werden noch zusätzliche Leistungen erbracht. Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung der Bonität. Und gerade bei Zahlungen mit PayPal ist eben nicht immer zwingend eine Überweisung vom Girokonto nötig. Das Ganze kann auch mittels Guthaben nach dem Prepaid-Modell abgewickelt werden. Aus diesem Grund verneint der Bundesgerichtshof an dieser Stelle den Einfluss von § 270a BGB.

Für Verbraucher wird es auch im PayPal Casino nicht teurer

Das Urteil des BGH war im ersten Moment eine Schrecksekunde. Höhere Gebühren und eine Verteuerung – durchaus mögliche Reaktionen der Online Händler. Angesichts der geänderten Geschäftsbedingungen gibt es aber keinen Grund, Panik zu verbreiten. Selbst große Unternehmen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einfach an der Preisschraube drehen. Medienberichten zufolge hat PayPal auch mit Geschäftskunden dieses Kalibers entsprechende Vereinbarungen getroffen. Insofern ist aktuell nicht damit zu rechnen, dass der Richterspruch des BGH jetzt alle Dämme brechen lässt.

Foto: Pixabay

16. April 2021

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