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Bundesverfassungsgericht: DFL muss bei Hochrisikospielen Polizeikosten tragen

Pyrotechnik im Fußballstadion

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fußballvereine künftig an den Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen beteiligt werden dürfen. Diese Entscheidung könnte langfristige Auswirkungen auf den gesamten Profifußball in Deutschland haben. Die Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL), die sich gegen diese Regelung gewehrt hatte, wurde abgewiesen.

Anlass war ein Vorfall beim Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 1950. Die Stadt Bremen verlangte von der DFL mehr als 425.000 Euro für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen rund um das als Hochrisikospiel eingestufte Derby. Die Stadt Bremen stützte ihre Forderung auf eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, bei gewinnorientierten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern Gebühren für zusätzliche Polizeikosten zu erheben. Die DFL lehnte die Kostenübernahme jedoch als unverhältnismäßig ab und verwies auf die Verantwortung Einzelner für die Ausschreitungen.

Nachdem die DFL in mehreren Instanzen zunächst Recht bekam, bestätigte das Bundesverfassungsgericht schließlich die Entscheidung zugunsten der Stadt Bremen. Es entschied, dass es verfassungsgemäß sei, die Kosten auf die Veranstalter der jeweiligen Spiele umzulegen. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung der Städte in vergleichbaren Fällen gestärkt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Folgen für den Fußball. In Bremen wurden der DFL bisher insgesamt mehr als drei Millionen Euro für Polizeieinsätze in Rechnung gestellt. Ob andere Bundesländer künftig ähnliche Regelungen einführen werden, bleibt abzuwarten. Das Urteil wirft jedoch ein neues Licht auf die Diskussion um die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Sportgroßveranstaltungen und könnte in Zukunft eine breitere Debatte darüber auslösen, wie die Kosten gerecht verteilt werden können.

Foto: Unsplash

14. Januar 2025

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