Aktueller Stand des sportrechtlichen Verfahrens im Fall Victoria Carl
Aufgrund von mehreren journalistischen Anfragen gibt die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) Auskunft zum weiterhin laufenden sportrechtlichen Verfahren im Fall Victoria Carl.
Am 3. April 2025 führte die NADA bei Victoria Carl eine Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes durch. Bei der im Anschluss erfolgten Probenanalyse wurde in der Urinprobe der Athletin die Substanz Clenbuterol (Anabole Substanz) nachgewiesen. Im Rahmen des Ergebnismanagementverfahrens trug die Athletin mehrfach gegenüber der NADA zum Sachverhalt vor und führte aus, dass die Substanz im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit einem Hustensaft in ihren Körper gelangt sei.
Am 22. September 2025 erließ die NADA einen sogenannten Sanktionsbescheid mit einem Sanktionsvorschlag über eine Sperre von 2 Jahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen. In der Folgezeit verhandelten zunächst NADA und Athletin die einvernehmliche Beendigung („Vereinbarung zur Streitbeilegung“) des sportrechtlichen Verfahrens, seit Anfang November nach den Vorgaben des Anti-Doping-Regelwerks unter Einbeziehung der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Die Möglichkeit einer Vereinbarung zur Streitbeilegung ist im Anti-Doping-Regelwerk als Beendigung eines Verfahrens ausdrücklich vorgesehen, um im Einzelfall lange und kostenintensive Prozesse vor nationalen und internationalen Sportschiedsgerichten zu vermeiden. Die WADA muss nach den Vorgaben des Anti-Doping-Regelwerks einer solchen Vereinbarung stets zustimmen. Ende letzter Woche teilte die WADA mit, dass sie dem Abschluss einer Vereinbarung zur Streitbeilegung im vorliegenden Fall nicht zustimmt.
Im weiteren Verfahrensverlauf wird nun über die Akzeptanz des Sanktionsbescheid aus September oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor dem Deutschen Sportschiedsgericht entschieden.
01. Dezember 2025